Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.kleist-museum.de veröffentlichten Webseite der Stiftung Kleist-Museum.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 28. Juli 2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen nur teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

– Das „mobile“ Navigationsmenü für kleine Bildschirmgrößen, das nach Aktivieren der Menü-Schaltfläche erscheint, ist nicht mit den WCAG 2.1 Kriterien „2.4.3 Fokus-Reihenfolge“ und „2.4.7 Fokus sichtbar“ vereinbar. Der Tastaturfokus wird nach dem Öffnen des Menüs nicht in das geöffnete Menü geführt und bleibt so lange unsichtbar, bis man nach mehrmaligem Betätigen der Tab-Taste die Elemente des Menüs erreicht hat.

– Die sekundäre Navigation ist nicht mit dem WCAG 2.1 Kriterium „1.4.10 Umfluss (Reflow)“ vereinbar. Die Subnavigation erfordert bei kleinen Bildschirmgrößen ein Scrollen in horizontaler Richtung, wodurch der gesamte Inhalt der Seite in mehr als zwei Dimensionen bewegt werden, um alle Inhalte zu erfassen.

– Hover-Zustände von Buttons und Links sind nicht durchgängig mit dem WCAG 2.1 Kriterium „1.4.11 Nicht-Text-Kontrast“ vereinbar. Diese erreichen an manchen Stellen nicht das Kontrastverhältnisminimum von 3:1.

– Das Newsletter-Anmeldungsformular ist nicht mit dem WCAG 2.1 Kriterium „4.1.3 Statusmeldungen“ vereinbar. Bei der Anmeldung für den Newsletter wird das Auftreten von Fehlern nicht unmittelbar durch Screenreader kommuniziert.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28. Juli 2023 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schicken Sie uns eine E-Mail an barrierefreiheit@kleist-museum.de.

 Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:  www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.