Hausordnung der Stiftung Kleist-Museum

Hier finden Sie die Hausordnung als PDF

Herzlich willkommen im Kleist-Museum! Wir freuen uns sehr über Ihren Besuch. Damit alle Gäste einen angenehmen und sicheren Aufenthalt genießen können, bitten wir Sie, nachfolgende Regeln zu beachten. Mit dem Betreten unserer Gebäude erkennen Sie die Bestimmungen der Hausordnung an. Die Eintrittspreise sind der aktuellen Entgeltordnung zu entnehmen. Zur Nutzung der Sammlungen und der Bibliothek beachten Sie bitte die gesonderte Benutzungsordnung.

1. Respektvoller Umgang

Verhalten Sie sich bitte rücksichtsvoll gegenüber anderen Gästen, Mitarbeitenden und den ausgestellten Objekten. Das Museum ist ein Ort der Begegnung, Bildung, Forschung, Inspiration und Entspannung. Wir sind offen für alle, die unsere demokratischen Werte teilen. Antisemitismus, Diskriminierung und Rassismus werden nicht toleriert.

2. Taschen & Garderobe

Große Taschen (größer als DIN A4, ca. 20 x 30 x 10 cm), Rucksäcke, Regenschirme, Jacken und scharfkantige Gegenstände dürfen nicht mit in die Ausstellungsräume genommen werden. Nutzen Sie bitte die Schließfächer im Eingangsbereich. Für die Nutzung übernehmen wir keine Haftung. Fundsachen sind am Empfang abzugeben.

3. Fotografieren & Filmen

Fotografieren und Filmen ohne Beleuchtung/Blitz für private Zwecke ist in den meisten Bereichen erlaubt – bitte achten Sie auf unsere Hinweise. Für die Einhaltung der Regeln des Urheber- und Persönlichkeitsrechts sind Sie selbst verantwortlich. Gewerbliche oder redaktionelle Aufnahmen müssen vorher angemeldet und von uns genehmigt werden.

Bei öffentlichen Veranstaltungen machen wir Foto- und Filmaufnahmen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, sprechen Sie vor Veranstaltungsbeginn das Personal an.

4. Essen & Trinken

Speisen und Getränke dürfen nicht in die Ausstellungsräume mitgenommen werden. Das Rauchen ist im Museumsgebäude nicht gestattet. Unser Museumsgarten und die Räume im Erdgeschoss laden zum Verweilen ein. Wir bieten heiße und kalte Getränke an, bei Veranstaltungen teilweise auch einen Imbiss.

5. Telefone

Bitte schalten Sie Ihr Handy lautlos und führen Sie Telefonate nur außerhalb der Ausstellungen.

6. Minderjährige

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre genießen bei uns freien Eintritt und sind herzlich willkommen. Erwachsene bitten wir darum, kleine Kinder (unter 10 Jahren) zu begleiten.

7. Tiere

Tiere dürfen leider nicht mit ins Museum – ausgenommen sind anerkannte Assistenzhunde.

8. Barrierefreiheit

Das Museum ist barrierefrei zugänglich. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich gerne an unser Team. Wir haben leichte Stühle und einen Rollstuhl zum Ausleihen.

9. Sicherheit & Videoüberwachung

Bitte verhalten Sie sich in den Ausstellungsräumen so, dass sich andere Gäste nicht gestört fühlen. Das Berühren von Ausstellungsobjekten ist nicht gestattet mit Ausnahme von Objekten, die dazu bestimmt sind (z. B. Medienstationen, Tastobjekte). Als Gäste haften Sie für durch Ihr Verhalten entstandene Schäden. Den Anweisungen des Museumspersonals ist Folge zu leisten. Es ist berechtigt, Ausweise zu kontrollieren und Hausverbot zu erteilen. Im Notfall beachten Sie bitte die ausgeschilderten Fluchtwege. Das Foyer, die Veranstaltungs- und Ausstellungsräume sind videoüberwacht. Die Aufnahmen werden nach 48 Stunden gelöscht.

10. Nachhaltigkeit & Feedback

Unsere Arbeit basiert auf Diversität und Nachhaltigkeit. Wenn Sie Vorschläge haben, wie wir besser werden können, geben Sie uns gerne Hinweise. Wir stehen Ihnen persönlich und per E-Mail zur Verfügung. Auch im Gästebuch können Sie Kommentare hinterlassen.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Hausordnung im Übrigen nicht berührt. Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

Wir wünschen Ihnen einen inspirierenden Aufenthalt im Kleist-Museum!

Ihre Stiftung Kleist-Museum

Frankfurt (Oder), 10. November 2025

gez. Anke Pätsch, Vorständin und Direktorin